ErwGr. 31

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Es sollte möglich sein, strategische Investitionen, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse, im Rahmen eines beliebigen Politikbereichs zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel und die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit zu verbessern, Unternehmertum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und strategische Wertschöpfungsketten zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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