ErwGr. 55

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Projekte, die von den Durchführungspartnern zwecks Förderung im Rahmen des Programms „InvestEU“ eingereicht werden und eine Mischfinanzierung im Rahmen des Fonds „InvestEU“ mit einer Unterstützung aus anderen Unionsprogrammen umfassen, sollten als Ganzes den Zielen und Förderkriterien der jeweiligen anderen Unionsprogramme entsprechen. Der Einsatz der EU-Garantie sollte nach Maßgabe des Programms „InvestEU“ beschlossen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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