ErwGr. 40

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Ein gut funktionierender gemeinsamer Rahmen für die Rechnungslegung und die nichtfinanzielle Berichterstattung ist für den Binnenmarkt, für reibungslos funktionierende Finanzmärkte und für die Schaffung eines integrierten Finanzdienstleistungsmarkts vor dem Hintergrund der Bankenunion und der Kapitalmarktunion von grundlegender Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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