REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014
Angesichts der Rolle, die die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group — EFRAG) bei der Beurteilung der Frage spielt, ob die IFRS den Anforderungen des Unionsrechts und der Politik der Union nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 entsprechen, muss die Union außerdem eine stabile Finanzierung der EFRAG sicherstellen und deshalb im Rahmen des Programms zu dieser Finanzierung beitragen. Die fachliche Arbeit der EFRAG sollte sich auf die fachliche Beratung der Kommission hinsichtlich der Übernahme der IFRS sowie des geeigneten Maßes an Unionsbeteiligung an der Ausarbeitung dieser IFRS konzentrieren und sicherstellen, dass die Interessen der Union beim internationalen Normungsprozess gebührend berücksichtigt werden. Diese Interessen sollten das „Vorsichtsprinzip“, die Beibehaltung des Erfordernisses eines „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes“ gemäß der Richtlinie 2013/34/EU sowie die Wahrung des europäischen öffentlichen Interesses gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 umfassen, unter Berücksichtigung der Auswirkungen der IFRS auf die Finanzstabilität und die Wirtschaft. Das europäische Laboratorium für Unternehmensberichterstattung (European Corporate Reporting Lab) wurde als Teil der EFRAG eingerichtet, um Innovationen und die Entwicklung bewährter Verfahren der Unternehmensberichterstattung zu fördern. Es bietet ein Forum, in dem sich Unternehmen und Investoren über bewährte Verfahren, insbesondere im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung, austauschen können. Aufbauend auf dieser Arbeit sollte die EFRAG auch zur Entwicklung von Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung beitragen.
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