ErwGr. 43

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Im Bereich der verpflichtenden Abschlussprüfung wurde 2005 das Public Interest Oversight Board (PIOB) von der Monitoring Group, einer internationalen Einrichtung zur Überwachung der Governance-Reform der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants — IFAC), eingesetzt. Aufgabe des PIOB ist es, den Prozess, der zur Annahme der Internationalen Abschlussprüfungsstandards (International Standards on Auditing — ISA) führt, und andere im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten der IFAC zu überwachen. Eine Annahme der ISA zur Anwendung in der Union ist möglich, wenn sie insbesondere gemäß Artikel 26 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (23) in einem einwandfreien Verfahren mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz erarbeitet wurden. Angesichts der möglichen Einführung der ISA in der Union und der Schlüsselrolle des PIOB bei der Gewährleistung, dass diese die Anforderungen der Richtlinie 2006/43/EG erfüllen, ist es wichtig, im Rahmen des Programms angemessene Finanzierungsregelungen für das PIOB festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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