Art. 64 – Anbieter von Satellitenkommunikationskapazitäten und -diensten

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Satellitenkommunikationskapazitäten und -dienste im Rahmen von GOVSATCOM können von folgenden Stellen bereitgestellt werden:
a)GOVSATCOM-Teilnehmern gemäß Artikel 68 und
b)juristischen Personen, die nach dem Sicherheitsakkreditierungsverfahren gemäß Artikel 37, das im Einklang den in Artikel 34 Absatz 2 festgelegten allgemeinen Sicherheitsanforderungen durchgeführt wird, ordnungsgemäß dafür akkreditiert sind, Satellitenkommunikationskapazitäten oder -dienste bereitzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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Kann ich Art. 64 REG_2021_696 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.