ErwGr. 59

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Die Kommission sollte die Durchführung des Fonds begleiten und dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die erzielten Fortschritte übermitteln, unter anderem darüber, wie die aus dem EDIDP und der PADR gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung des Fonds berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die erforderlichen Begleitungsmaßnahmen einrichten. Der Bericht sollte keine vertraulichen Informationen enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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