ErwGr. 67

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

Um für Flexibilität zu sorgen, die Attraktivität für den Privatsektor zu steigern und die Wirkung der Investitionen zu maximieren, sollte hinsichtlich der förderfähigen Gegenparteien eine Abweichung von den in der Haushaltsordnung festgelegten Regeln für die Vollzugsarten des Unionshaushalts vorgesehen werden. Als förderfähige Gegenparteien könnten auch Einrichtungen, die nicht mit der Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut sind, oder privatrechtliche Einrichtungen eines Partnerlands in Betracht kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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