REG_2022_1032 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung
Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Erreichung der Befüllungsziele sicherzustellen. Dabei sollten sie darauf abzielen, marktbasierte Maßnahmen, soweit möglich, als erstes Mittel zu nutzen, um eine unnötige Marktstörung zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten sollten sich für ein höheres Befüllungsziel entscheiden können, sodass die Union für 2022 eine gemeinsame Befüllung von 85 % der Kapazität der Speicheranlagen in der Union anstreben kann. Angesichts der in vielen Mitgliedstaaten bereits bestehenden verschiedene Regulierungssysteme zur Unterstützung der Befüllung von Speicheranlagen sollte für die Einhaltung der Befüllungspfade oder die Erreichung der Befüllungsziele kein bestimmtes Instrument eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, welches Instrument für ihr jeweiliges nationales System am besten geeignet ist, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Die Mitgliedstaaten oder zuständige Regulierungsbehörden sollten daher die Möglichkeit haben, festzulegen, welche Marktteilnehmer verpflichtet werden, die Befüllung der unterirdischen Gasspeicheranlagen sicherzustellen. Zudem sollten sie entscheiden können, ob regulatorische Mittel — wie Maßnahmen zur Verpflichtung von Kapazitätsinhabern zur Freigabe ungenutzter Kapazitäten, die nach geltenden Marktvorschriften der Union möglich sind — ausreichen, um die Befüllungsziele zu erreichen, oder ob es finanzieller Anreize oder Speichertarifnachlässe bedarf. Wenn ein Mitgliedstaat Gaslieferanten, die geschützte Kunden in seinem Hoheitsgebiet mit Gas versorgen, die Verpflichtung auferlegt, Gas in unterirdischen Gasspeicheranlagen zu speichern, sollte die zu speichernde Gasmenge auf der Grundlage der Menge des an diese geschützten Kunden gelieferten Erdgases bestimmt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich mit anderen Mitgliedstaaten absprechen und Instrumente einsetzen, wie z. B. Plattformen für den Kauf von LNG, um die Nutzung von LNG bei der Befüllung von Speicheranlagen zu maximieren. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten infrastrukturbedingte und regulatorische Hindernisse für die gemeinsame Nutzung von LNG bei der Befüllung von Speicheranlagen abbauen.
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