ErwGr. 23

REG_2022_1032 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung

Eine wirksame Überwachung und Berichterstattung ist für die Bewertung der Art und des Umfangs der Risiken für die Gasversorgungssicherheit sowie für die Wahl geeigneter Maßnahmen zum Ausgleich dieser Risiken von entscheidender Bedeutung. Die Betreiber unterirdischer Gasspeicheranlagen sollten den zuständigen Behörden während der Einspeichersaison monatlich Füllstände melden. Eigentümern und Betreibern unterirdischer Gasspeicheranlagen wird empfohlen, die Kapazität und den Füllstand jeder unterirdischen Gasspeicheranlage regelmäßig auf einer zentralen Meldeplattform zu erfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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