ErwGr. 24

REG_2022_1032 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung

Die zuständigen Behörden übernehmen bei der Überwachung der Gasversorgungssicherheit eine wichtige Rolle und sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gasversorgungssicherheit und den Kosten der Maßnahmen für die Verbraucher. Die zuständige Behörde jedes Mitgliedstaats oder eine von dem Mitgliedstaat benannte Stelle sollte die Füllstände der unterirdischen Gasspeicheranlagen in ihrem Hoheitsgebiet überwachen und der Kommission die Ergebnisse übermitteln. Es sollte der Kommission möglich sein, gegebenenfalls die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden um Unterstützung bei der Überwachung zu ersuchen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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