ErwGr. 27

REG_2022_1032 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung

Die Koordinierungsgruppe „Gas“ fungiert als Hauptberaterin der Kommission zur Erleichterung der Koordinierung der Maßnahmen zur Versorgungssicherheit und unterstützt die Kommission jederzeit und insbesondere im Krisenfall. Erforderlichenfalls wird die Kommission, um eine größtmögliche Vorsorge zu gewährleisten und einen schnellen Informationsaustausch zu erleichtern, im Vorgriff auf eine mögliche Krise unverzüglich die Koordinierungsgruppe „Gas“ im Krisenmanagementformat einberufen. Die Koordinierungsgruppe „Gas“ im Krisenmanagementformat sollte so lange wie nötig zur Unterstützung der Kommission zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck sollte die Koordinierungsgruppe „Gas“ Kommunikationskanäle zu den Mitgliedstaaten und allen einschlägigen Akteuren der Gasversorgungssicherheit unterhalten sowie für die Gasversorgungssicherheit auf nationaler, regionaler und Unionsebene relevanten Informationen sammeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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