ErwGr. 26

REG_2022_1032 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung

Die Koordinierungsgruppe „Gas“ sollte eine größere Rolle übernehmen und den ausdrücklichen Auftrag erhalten, die Leistung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Gasversorgungssicherheit zu überwachen und auf dieser Grundlage empfehlenswerte Verfahren zu entwickeln. Die Kommission sollte der Koordinierungsgruppe „Gas“ daher regelmäßig Bericht erstatten und die Koordinierungsgruppe „Gas“ sollte die Kommission bei der Überwachung der Befüllungsziele und bei der Sicherstellung ihrer Einhaltung unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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