ErwGr. 47

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Ermächtigung einzelner Mitgliedstaaten zur Verwaltung von Aufwandszuteilungen nach einer Kilowatt-Tage-Regelung für die Zuteilung zusätzlicher Tage auf See bei endgültiger Einstellung der Fangtätigkeit und bei verstärktem Einsatz von Beobachtern; sowie für die Festlegung der Tabellenformate für die Sammlung und Übermittlung von Angaben zur Übertragung von Tagen auf See zwischen Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats übertragen werden. Die Kommission sollte diese Befugnisse im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) ausüben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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