Art. 12 – Spezifische Anwendung auf Übertretungen bei der Meldung von Geldmarktstatistiken

REG_2022_1917 · zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/10 (EZB/2022/31)

In Fällen zur Last gelegter Übertretungen der Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48), halten die zuständigen NZBen und die EZB die in vorliegender Verordnung vorgesehenen Anforderungen ab dem 31. Januar 2023 ein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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