Art. 13 – Aufhebung

REG_2022_1917 · zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/10 (EZB/2022/31)

Der Beschluss EZB/2010/10 wird mit Wirkung vom 31. Januar 2023 aufgehoben. Er gilt jedoch weiterhin für zur Last gelegte Übertretungen, die vor dem maßgeblichen, in Artikel 14 der vorliegenden Verordnung genannten Geltungsbeginn erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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