ErwGr. 66

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Die Unternehmen, die Gegenstand einer Prüfung nach dieser Verordnung sind, sollten Gelegenheit erhalten, zu den Gründen, aus denen die Kommission einen Beschluss zu erlassen beabsichtigt, Stellung zu nehmen, und daher Recht auf Einsicht in die Akten haben. Die Verteidigungsrechte der Unternehmen, die Gegenstand einer Prüfung sind, sind zu wahren, doch müssen auch Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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