ErwGr. 67

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Wenn der Bereitsteller der Informationen zustimmt, sollte die Kommission die im Rahmen dieser Verordnung erlangten Informationen auch bei der Anwendung anderer Rechtsakte der Union verwenden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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