ErwGr. 10

REG_2022_2563 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Angesichts der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Union und Russland und zur Gewährleistung der Kohärenz mit den Maßnahmen und Grundsätzen der Union im Bereich des auswärtigen Handelns der Union wäre es daher nicht angemessen, den unter diese Verordnung fallenden Waren mit Ursprung in Russland die Zollfreiheit und die Meistbegünstigung zu gewähren. Daher ist es erforderlich, die jeweiligen Kontingente für diese Waren aufzuheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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