ErwGr. 7

REG_2022_2563 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Da es nicht mehr im Interesse der Union liegt, die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2003, 09.2576, 09,2577, 09.2592, 09.2650, 09.2673, 09,2688, 09.2694, 09,2708, 09.2710, 09.2734, 09.2799, 09.2829, 09.2866 und 09.2880 aufrechtzuerhalten, sollten sie mit Wirkung vom 1. Januar 2023 geschlossen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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