ErwGr. 18

REG_2022_2563 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Um eine Unterbrechung der Anwendung der Kontingentsregelung zu vermeiden und die in der Mitteilung festgelegten Leitlinien umzusetzen, sollten die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Änderungen der Kontingente für die betroffenen Waren ab dem 1. Januar 2023 gelten. Diese Verordnung sollte daher umgehend in Kraft treten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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