ErwGr. 5

REG_2022_520 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt

Zur Zeit der Änderung waren die Abfallcodes B3010 und GH013 in der Tabelle für Algerien aufgeführt. Bei der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 durch die Verordnung (EU) 2021/1840 war der Abfallcode GC040 in der Tabelle für Thailand aufgeführt. Diese Codes werden nicht mehr verwendet und sollten daher aus dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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