REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union
Um sicherzustellen, dass Roamingkunden angemessen über die Qualität ihres Roamingdienstes informiert sind, sollten die Roaminganbieter die einschlägigen Informationen auf ihren Websites veröffentlichen. Zu diesem Zweck sollten sie auch Informationen über die Gründe bereitstellen, aus denen ein Roamingdienst nur unter weniger vorteilhaften Bedingungen als im Inland angeboten werden kann. Diese Informationen sollten insbesondere eine klare und verständliche Erläuterung möglicher erheblicher Abweichungen von den beworbenen oder geschätzten maximalen Upload- und Download-Geschwindigkeiten, die im Inland angeboten werden, enthalten und darlegen, wie sich solche Abweichungen auf den Roamingdienst auswirken können, den der Kunde erwirbt. Die Informationen könnten auch eine klare und verständliche Erläuterung dazu enthalten, wie sich Volumenbegrenzungen, die Geschwindigkeit, verfügbare Netzgenerationen und -technologien sowie andere Parameter für die Dienstqualität in der Praxis auf den Datenroamingdienst und insbesondere auf die Nutzung von Inhalten, Anwendungen und Diensten beim Roaming auswirken können.
Kann ich ErwGr. 36 REG_2022_612 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
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