ErwGr. 38

REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Die Funktionsweise der Roamingvorleistungsmärkte sollte es den Betreibern ermöglichen, alle Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingvorleistungsdienste, einschließlich gemeinsamer Kosten und Gemeinkosten, zu decken. Das für die Zwecke des Überprüfungsverfahrens herangezogene Kostenmodell berücksichtigte weitestgehend die Investitionen der Betreiber in die Erbringung von Mobilfunk-Roamingdiensten, beispielsweise die Kosten für die Frequenz, die Kosten für Ausrüstung und Infrastrukturinvestitionen sowie die von den Betreibern installierte Infrastruktur und die Technologie, die bis zur nächsten Überprüfung voraussichtlich beim Verbrauch vorherrschend sein wird. Die für 2025 geplante Überprüfung wird sich auf ein neues Kostenmodell stützen, bei dem den in der Übergangszeit beobachteten technologischen Entwicklungen weitestgehend Rechnung getragen wird. Dabei sollten Anreize für Investitionen in die besuchten Netze gewahrt bleiben und Verzerrungen des inländischen Wettbewerbs auf den besuchten Märkten verhindert werden, die aus der Regulierungsarbitrage erwachsen können, wenn Betreiber Abhilfemaßnahmen betreffend den Roamingvorleistungszugang nutzen, um auf besuchten Inlandsmärkten in den Wettbewerb zu treten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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