ErwGr. 66

REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Es ist notwendig, das Funktionieren der Roamingvorleistungsmärkte sowie deren Wechselbeziehung mit dem Endkunden-Roamingmarkt zu überwachen und regelmäßig zu überprüfen und dabei die Wettbewerbsentwicklung, die technologische Entwicklung und die Verkehrsflüsse zu berücksichtigen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat zwei Berichte und anschließend erforderlichenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Die Kommission sollte in diesen Berichten insbesondere prüfen, ob sich das Roaming zu Inlandspreisen auf die Entwicklung der in den Endkundenmärkten verfügbaren Tarife auswirkt. Dabei sollte sie zum einen prüfen, ob Tarife eingeführt wurden, die nur Inlandsdienste umfassen und bei denen Endkunden-Roamingdienste von vornherein ausgeschlossen sind, wodurch dem eigentlichen Ziel des Roamings zu Inlandspreisen entgegengewirkt würde, und zum anderen prüfen, ob weniger Pauschaltarife zur Auswahl stehen, was ebenfalls Nachteile für die Verbraucher bedeuten und den Zielen des digitalen Binnenmarkts zuwiderlaufen könnte.
In den Berichten der Kommission sollte insbesondere untersucht werden, in welchem Umfang die nationalen Regulierungsbehörden Endkunden-Roamingaufschläge in Ausnahmefällen genehmigt haben, ob die Heimatnetzbetreiber die Tragfähigkeit ihrer inländischen Entgeltmodelle erhalten können und ob die Betreiber besuchter Netze die entstandenen effizienten Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingvorleistungsdienste decken können. Darüber hinaus sollte in den Berichten der Kommission geprüft werden, wie auf der Vorleistungsebene der Zugang zu den verschiedenen Netztechnologien und -generationen sichergestellt wird, welche Preise auf der Vorleistungsebene für Datendienste berechnet werden, in welchem Maße Handelsplattformen und ähnliche Instrumente für den Handel mit Verkehr auf der Vorleistungsebene genutzt werden, wie sich das Maschine-zu-Maschine-Roaming entwickelt, ob die Probleme auf der Endkundenebene in Bezug auf Mehrwertdienste und die Anwendung der Notrufmaßnahmen fortbestehen, mit welchen Transparenzmaßnahmen in Bezug auf das Roaming in Drittländern und nicht-terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetzen unbeabsichtigtes Roaming verhindert werden soll, wie wirksam die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Dienstqualität sind und inwiefern die Kunden in ihren Endkundenverträgen angemessen über diese Verpflichtungen informiert werden und von einem echten Erlebnis des Roamings zu Inlandspreisen profitieren können. Außerdem sollte in den Berichten der Kommission bewertet werden, welche Auswirkungen die Einführung und Umsetzung neuer Technologien sowie Pandemien und Naturkatastrophen auf den Roamingmarkt haben. Damit die Berichte ausgearbeitet werden können, mit denen beurteilt werden soll, wie sich die Roamingmärkte auf die Vorschriften über das Roaming zu Inlandspreisen einstellen, sollten nach der Umsetzung dieser Vorschriften ausreichende Daten über das Funktionieren dieser Märkte erhoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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