ErwGr. 19

REG_2022_869 · zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

Nach der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 musste ein Vorhaben nachweislich einen erheblichen Beitrag zu mindestens einem Kriterium aus einer Reihe von Kriterien leisten, damit es in die Unionsliste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse aufgenommen werden konnte; diese Kriterien konnten — mussten aber nicht — den Aspekt der Nachhaltigkeit umfassen. Diese an den damals bestehenden besonderen Anforderungen des Energiebinnenmarktes ausgerichtete Bedingung hat dazu geführt, dass Vorhaben von gemeinsamem Interesse entwickelt wurden, die nur auf die Beseitigung von Risiken für die Versorgungssicherheit abzielten, wobei aber kein Nutzen für die Nachhaltigkeit nachgewiesen wurde. Angesichts der Entwicklung des Infrastrukturbedarfs in der Union, der Dekarbonisierungsziele und der am 21. Juli 2020 angenommenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, wonach alle Ausgaben der EU mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und dem Grundsatz der Schadensvermeidung des europäischen Grünen Deals vereinbar sein sollten, sollte auch der Aspekt der Nachhaltigkeit — hinsichtlich der Netzintegration erneuerbarer Energien und der Verringerung der Treibhausgasemissionen — bewertet werden, um sicherzustellen, dass die Politik für das transeuropäische Energienetz mit den energie- und klimapolitischen Zielen und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 der Union im Einklang steht, wobei den Besonderheiten jedes Mitgliedstaats im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität Rechnung zu tragen ist. Die Nachhaltigkeit von Kohlendioxidtransportnetzen ergibt sich durch die insgesamt über den Lebenszyklus des Vorhabens erwartete Verringerung der Treibhausgasemissionen und das Fehlen alternativer technologischer Lösungen, mit denen es gelänge, die gleiche Menge an Kohlendioxid zu reduzieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 19 REG_2022_869 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 19 REG_2022_869 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.