Art. 117 – Schaffung von Fischereisperrgebieten in empfindlichen Tiefseelebensräumen

REG_2023_2124 · mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)

Die Fischerei mit gezogenen Dredgen und Grundschleppnetzen ist in folgenden Gebieten untersagt:
1.Tiefseefischereisperrgebiet „Lophelia-Riff vor Santa Maria di Leuca“ innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil E;
2.Tiefseefischereisperrgebiet „Kohlenwasserstoffaustrittsgebiet im Nildelta“ innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil E;
3.Fischereisperrgebiet „Eratosthenes Seamount“ innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil E.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.10.2023

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