Art. 3 – Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion bei der Kennzeichnung von Heimtierfuttermittel

REG_2023_2419 · über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

(1)Für Heimtierfuttermittel können die Bezeichnungen gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 verwendet werden: a) in der Verkehrsbezeichnung und im Verzeichnis der Zutaten, vorausgesetzt, i) das Heimtierfuttermittel entspricht den detaillierten Produktionsvorschriften gemäß Anhang II Teil V der Verordnung (EU) 2018/848 und den Verarbeitungsverfahren gemäß Artikel 17 Absatz 3 der genannten Verordnung und ii) bei dem Erzeugnis sind mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch; b) nur im Verzeichnis der Zutaten, vorausgesetzt, i) bei dem Erzeugnis sind weniger als 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch und entsprechen den Produktionsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) 2018/848; ii) bei der Verarbeitung des Heimtierfuttermittels werden nur Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe verwendet, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2018/848 zugelassen sind, und iii) das Heimtierfuttermittel entspricht den detaillierten Produktionsvorschriften gemäß Anhang II Teil V Nummern 1.5, 2.1, 2.2 und 2.4 der Verordnung (EU) 2018/848 und den Verarbeitungsverfahren gemäß Artikel 17 Absatz 3 der genannten Verordnung.
(2)Für Heimtierfuttermittel, das aus der Jagd oder der Fischerei stammende Zutaten enthält, können in der Verkehrsbezeichnung und im Verzeichnis der Zutaten die Bezeichnungen gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 verwendet werden, vorausgesetzt, a) die Hauptzutat ist ein Erzeugnis der Jagd oder der Fischerei; b) diese Begriffe sind in der Verkehrsbezeichnung klar und deutlich mit einer anderen ökologischen/biologischen Zutat als der Hauptzutat verbunden; c) alle anderen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammen aus ökologischer/biologischer Produktion; d) bei der Verarbeitung des Heimtierfuttermittels werden nur Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe verwendet, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2018/848 zugelassen sind, und e) das Heimtierfuttermittel entspricht den detaillierten Produktionsvorschriften gemäß Anhang II Teil V Nummern 1.5, 2.1, 2.2 und 2.4 der Verordnung (EU) 2018/848 und den Verarbeitungsverfahren gemäß Artikel 17 Absatz 3 der genannten Verordnung.
(3)Im Verzeichnis der Zutaten gemäß den Absätzen 1 und 2 ist anzugeben, welche Zutaten ökologisch/biologisch sind. Die Bezugnahmen auf die ökologische/biologische Produktion dürfen nur im Zusammenhang mit den ökologischen/biologischen Zutaten erscheinen.
(4)In dem in Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 genannten Verzeichnis der Zutaten ist der Gesamtanteil der ökologischen/biologischen Zutaten an der Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs anzugeben.
(5)Die Bezeichnungen gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 und die Angabe des Prozentsatzes gemäß Absatz 4 des vorliegenden Artikels müssen in derselben Farbe, Größe und Schriftart erscheinen wie die anderen Angaben im Verzeichnis der Zutaten gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.10.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 REG_2023_2419 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 3 REG_2023_2419 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.