Art. 5 – Übergangsmaßnahmen

REG_2023_2419 · über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

Ökologisches/biologisches Heimtierfuttermittel, das zwischen dem 1. Januar 2022 und 30. Oktober 2023 gemäß den einzelstaatlichen Vorschriften oder, falls diese fehlen, gemäß den von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe von Artikel 95 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 akzeptierten oder anerkannten privaten Standards gekennzeichnet ist, darf in Verkehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.10.2023

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