ErwGr. 9

REG_2023_2674 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) ermöglichen es den Mitgliedstaaten, andere Quellen für statistische Erhebungen heranzuziehen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) befasst sich mit der Verwendung von INLB-Daten. Auf der Grundlage dieser Optionen und zum Zweck der Weiterverwendung von Daten und der Effizienzgewinnung ist es hilfreich, den Mitgliedstaaten zu gestatten, FSDN-Daten für statistische Zwecke zu nutzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.01.2024

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