ErwGr. 30

REG_2023_2841 · zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Das CERT-EU sollte die Umsetzung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau durch Vorschläge für Leitlinien und Empfehlungen an den IICB oder durch Aufrufe zum Tätigwerden unterstützen. Diese Leitlinien und Empfehlungen sollten vom IICB genehmigt werden. Wenn erforderlich, sollte das CERT-EU Aufrufe zum Tätigwerden herausgeben, in denen dringende Sicherheitsmaßnahmen beschrieben werden, zu deren Ergreifung innerhalb einer vorgegebenen Frist die Einrichtungen der Union dringend aufgefordert werden. Der IICB sollte das CERT-EU anweisen, einen Vorschlag für Leitlinien oder für eine Empfehlung oder einen Aufruf zum Tätigwerden vorzulegen, zurückzuziehen oder zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2023

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