ErwGr. 27

REG_2023_2842 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle

Die Übermittlung der Fangaufzeichnungen auf Papier hat zu unvollständigen und unzuverlässigen Meldungen und letztlich zu unzulänglichen Fangmeldungen von Marktteilnehmern an die Mitgliedstaaten und von Mitgliedstaaten an die Kommission geführt und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten behindert. Daher wird es für notwendig erachtet, dass Kapitäne die Fangdaten in digitaler Form aufzeichnen und elektronisch übermitteln, insbesondere die Fischereilogbücher sowie die Umlade- und Anlandeerklärungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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