ErwGr. 21

REG_2023_377 · zur Änderung der Anhänge II, III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzalkoniumchlorid, Chlorpropham, Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC), Flutriafol, Metazachlor, Nikotin, Profenofos, Quizalofop-P, Natriumaluminiumsilicat, Thiabendazol und Triadimenol in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Basierend auf der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren wurden die betreffenden Änderungen der RHG für Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs mit der Verordnung (EU) 2021/1807 der Kommission (18) vorgenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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