ErwGr. 27

REG_2023_435 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG

Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls Maßnahmen mit einer grenzüberschreitenden oder länderübergreifenden Dimension oder Wirkung in die REPowerEU-Kapitel aufnehmen, die in der jüngsten Bedarfsermittlung der Kommission ermittelt wurden und unter anderem zur Schaffung eines europäischen Mehrwerts beitragen. Es sollte ferner berücksichtigt werden, dass Maßnahmen, die in einem Mitgliedstaat durchgeführt werden, Übertragungseffekte auf andere Mitgliedstaaten haben könnten. Die Kommission sollte die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten so früh wie möglich ermöglichen, damit Maßnahmen mit grenz- oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung entwickelt werden, die in die REPowerEU-Kapitel aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten anstreben sicherzustellen, dass diese Maßnahmen einen Betrag von mindestens 30 % der geschätzten Kosten der im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen ausmachen. Zusätzlich zu Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung sollten Maßnahmen auf nationaler Ebene, die im Einklang mit den REPowerEU-Zielen zur Sicherung der Energieversorgung in der Union insgesamt beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung bestehender Engpässe bei der Energieübertragung, -verteilung und -speicherung, die in der jüngsten Bedarfsermittlung der Kommission festgestellt wurden, wodurch das Potenzial für grenzüberschreitende Stromflüsse zwischen den Mitgliedstaaten erhöht wird, als Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung gelten. Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Verringerung der Energienachfrage sollten ebenfalls als Maßnahmen mit positiver grenzüberschreitender Wirkung betrachtet werden, da sie weitere Kapazitäten oder Lieferungen für andere Mitgliedstaaten freisetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 REG_2023_435 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 REG_2023_435 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.