ErwGr. 40

REG_2023_435 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG

Ein im Rahmen eines Aufbau- und Resilienzplans eingereichter Antrag auf zweckgebundene Mittel, einschließlich einer Zuweisung aus der Versteigerung von Zertifikaten des Emissionshandelsystems gemäß Richtlinie 2003/87/EG, Übertragungen von Mitteln aus dem EFRE, dem Europäischen Sozialfonds Plus oder dem Kohäsionsfonds, die dem Artikel 26 der Verordnung (EU) 2021/1060 unterfallen, sowie Mittelübertragungen aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit, für Maßnahmen aus einem REPowerEU-Kapitel sollte einem mit den in jenes Kapitel aufgenommen Reformen und Investitionen in Verbindung stehenden höheren Finanzbedarf Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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