Art. 8 – Europäisches Gremium für Mediendienste

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

(1)Das Europäische Gremium für Mediendienste (im Folgenden „Gremium“) wird hiermit eingerichtet.
(2)Das Gremium tritt an die Stelle der mit Artikel 30b der Richtlinie 2010/13/EU eingesetzten Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) und folgt dieser nach.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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