ErwGr. 18

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Die Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Ansätze zum Schutz der redaktionellen Freiheit und der redaktionellen Unabhängigkeit, die in der Union zunehmend Angriffen ausgesetzt sind. Insbesondere wird in mehreren Mitgliedstaaten verstärkt Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen von Mediendiensteanbietern genommen. Eine solche Einmischung kann direkt oder indirekt durch den Staat oder andere Akteure, einschließlich Behörden, gewählte Amtsträger, Regierungsbeamte und Politiker, erfolgen, um beispielsweise einen politischen Vorteil zu erlangen. Anteilseigner und andere private Parteien, die an Mediendiensteanbietern beteiligt sind, könnten zur Erzielung wirtschaftlicher und sonstiger Vorteile in einer Weise handeln, die über das notwendige Gleichgewicht zwischen ihrer eigenen unternehmerischen Freiheit und der freien Meinungsäußerung einerseits und der redaktionellen Meinungsfreiheit und den Informationsrechten der Nutzer andererseits hinausgeht. Angesichts der Rolle der Medien in der Gesellschaft könnte sich eine solche ungebührliche Einmischung nachteilig auf den Prozess der Bildung der öffentlichen Meinung auswirken. Darüber hinaus haben die jüngsten Trends bei der Medienverbreitung und -nutzung, insbesondere im Online-Umfeld, Mitgliedstaaten veranlasst, Rechtsvorschriften zur Regulierung der Bereitstellung von Medieninhalten in Erwägung zu ziehen. Auch die Ansätze der Mediendiensteanbieter zur Gewährleistung der redaktionellen Unabhängigkeit unterscheiden sich. Im Ergebnis wirken sich diese Einmischung und Fragmentierung der Regulierung und der Ansätze nachteilig auf die Bedingungen im Binnenmarkt für die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten durch Mediendiensteanbieter und letztlich die Qualität der von Bürgern und Unternehmen empfangenen Mediendienste aus. Daher müssen wirksame Schutzvorkehrungen getroffen werden, die die Ausübung der redaktionellen Freiheit in der Union ermöglichen, damit Mediendiensteanbieter ihre Inhalte unabhängig produzieren und grenzüberschreitend verbreiten sowie die Empfänger von Mediendiensten auf solche Inhalte zugreifen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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