ErwGr. 19

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Journalisten und Redakteure sind die wichtigsten Akteure bei der Produktion und Bereitstellung vertrauenswürdiger Medieninhalte, insbesondere bei der Berichterstattung über Nachrichten oder das Zeitgeschehen. Quellen kommen für Journalisten „Rohstoffen“ gleich: Sie bilden die Grundlage für die Erstellung von Medieninhalten, insbesondere von Nachrichten und Inhalten zum Zeitgeschehen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Fähigkeit von Journalisten zu schützen, Informationen, insbesondere vertrauliche oder vertraulich, sowohl offline als auch online, mitgeteilte Informationen, die sich auf journalistische Quellen beziehen oder mit denen diese identifiziert werden können, zu sammeln, einer Faktenprüfung zu unterziehen und zu analysieren. Mediendiensteanbieter und ihr redaktionelles Personal, insbesondere Journalisten, einschließlich solcher, die in atypischen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, wie Freiberufler, sollten sich auf einen robusten Schutz journalistischer Quellen und vertraulicher Kommunikation, einschließlich des Schutzes vor ungebührlicher Einmischung und dem Einsatz von Überwachungstechnik, verlassen können. Ohne einen solchen Schutz könnte der freie Fluss der Quellen zu den Mediendiensteanbietern verhindert werden, was die freie Ausübung der Wirtschaftstätigkeit der Mediendiensteanbieter behindern könnte, zum Schaden der Unterrichtung der Öffentlichkeit, einschließlich über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. So könnte die Freiheit von Journalisten, ihre wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und ihre wichtige Rolle als „öffentliche Wächterinstanz“ wahrzunehmen, durch solche Hindernisse gefährdet werden, was sich negativ auf den Zugang zu hochwertigen Mediendiensten auswirkt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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