REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)
Die Publikumsmessung wirkt sich unmittelbar auf die Zuweisung von Werberessourcen und die Preise für Werbung — und damit auf eine wichtige Einnahmequelle für den Mediensektor — aus. Sie ist ein wichtiges Instrument, mit dem sich im Hinblick auf die Planung der künftigen Produktion von Inhalten die Leistung von Medieninhalten bewerten lässt und das Erkenntnisse über die Präferenzen des Publikums liefert. Dementsprechend sollten Medienmarktakteure, insbesondere Mediendiensteanbieter und Werbetreibende, auf objektive und vergleichbare Publikumsdaten aus transparenten, unvoreingenommenen und überprüfbaren Publikumsmesssystemen zurückgreifen können. Grundsätzlich sollte die Publikumsmessung im Einklang mit allgemein anerkannten Selbstregulierungsmechanismen der Branche erfolgen. Einige Akteure, die im Medien-Ökosystem neu entstanden sind, wie Online-Plattformen, halten die im Rahmen einschlägiger Selbstregulierungsmechanismen der Branche vereinbarten Branchenstandards oder bewährten Verfahren nicht ein und bieten ihre proprietären Messdienste an, ohne Angaben zu ihren Methoden zu machen. Dies könnte zu nicht vergleichbaren Publikumsmesssystemen, Informationsasymmetrien zwischen den Medienmarktakteuren und potenziell zu Marktverzerrungen führen, was die Chancengleichheit der Mediendiensteanbieter auf dem Markt beeinträchtigt. Daher ist es wichtig, dass die auf dem Markt zur Verfügung stehenden Publikumsmesssysteme und -methoden ein angemessenes Maß an Transparenz, Unparteilichkeit, Inklusivität, Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit gewährleisten.
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