ErwGr. 71

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Verhaltenskodizes, die entweder von den Anbietern von Systemen für die Publikumsmessung oder von den diese vertretenden Organisationen oder Verbänden gemeinsam mit Mediendiensteanbietern und Anbietern von Online-Plattformen sowie die diese jeweils repräsentierenden Organisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern ausgearbeitet werden, könnten zur wirksamen Anwendung dieser Verordnung beitragen und sollten daher gefördert werden. In der Medienbranche allgemein anerkannte Selbstregulierungsmechanismen wurden bereits in der Vergangenheit genutzt, um hohe Qualitätsstandards im Bereich der Publikumsmessung zu fördern und die Unparteilichkeit der Messungen sowie die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen. Ihre Weiterentwicklung könnte als wirksames Instrument angesehen werden, mit dem die Branche sich auf die praktischen Lösungen verständigen kann, die sie benötigt, um sicherzustellen, dass die Publikumsmesssysteme und -methoden den Grundsätzen der Transparenz, Unparteilichkeit, Inklusivität, Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit entsprechen. Bei der Ausarbeitung solcher Verhaltenskodizes in Beratung mit allen einschlägigen Interessenträgern und insbesondere den Mediendiensteanbietern und Anbietern von Online-Plattformen könnten insbesondere die zunehmende Digitalisierung des Mediensektors und der Bedarf nach immer größerer Vergleichbarkeit der verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Publikumsmesssysteme berücksichtigt werden. Tatsächlich ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Publikumsmessung von entscheidender Bedeutung für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen unter den Medienmarktakteuren, da sie es Mediendiensteanbietern und Werbetreibenden ermöglicht, den Erfolg ihres Angebots, das die Nutzer zunehmend über verschiedene Geräte und Plattformen konsumieren, besser zu beurteilen. Aus diesem Grund sollten die einschlägigen Akteure der Branche dazu ermutigt werden, Verhaltenskodizes und andere Selbstregulierungsmechanismen zu nutzen, um die Entwicklung von Lösungen für die Publikumsmessung zu fördern, die über verschiedene Medien und Plattformen hinweg vergleichbar sind. Darüber hinaus sollten solche Verhaltenskodizes auch die Entwicklung von Lösungen fördern, die eine korrekte Messung des Publikums kleiner Mediendiensteanbieter gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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