Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Risiken für das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste im Rahmen der Bemühungen für einen besser funktionierenden Binnenmarkt für Mediendienste unabhängig und fortlaufend beobachtet werden (im Folgenden „Beobachtung“). Diese Beobachtung sollte darauf abzielen, detaillierte Daten und qualitative Bewertungen bereitzustellen, auch in Bezug auf den Grad der Konzentration des Medienmarkts auf nationaler und regionaler Ebene und die Risiken der ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung. Sie sollte in unabhängiger Weise und auf Grundlage einer soliden Liste zentraler Leistungsindikatoren und methodischer Schutzvorkehrungen von einer spezialisierten wissenschaftlichen Einrichtung in Zusammenarbeit mit Forschenden aus den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Kommission sollte, in Beratung mit dem Gremium, diese zentralen Leistungsindikatoren und methodischen Schutzvorkehrungen entwickeln und regelmäßig aktualisieren. Angesichts der sich rasch wandelnden Risiken und technologischen Entwicklungen im Binnenmarkt für Mediendienste sollte die Beobachtung die künftige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Binnenmarkts für Mediendienste bewerten, um vor Schwachstellen im Medienpluralismus und in der redaktionellen Unabhängigkeit zu warnen und die Bemühungen um eine Verbesserung der Governance, der Datenqualität und des Risikomanagements zu unterstützen. Die Beobachtung sollte insbesondere das Ausmaß der grenzüberschreitenden Tätigkeiten und Investitionen, die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und die Konvergenz der Medienregulierung, Hindernisse für die Bereitstellung von Mediendiensten, auch in einem digitalen Umfeld, die Stellung der Mediendiensteanbieter im digitalen Umfeld, sowie Transparenz und Fairness bei der Zuweisung wirtschaftlicher Ressourcen im Binnenmarkt für Mediendienste umfassen. Die Beobachtung sollte auch umfassendere Trends im Binnenmarkt für Mediendienste und auf den nationalen Medienmärkten sowie nationales Recht berücksichtigen, die bzw. das sich auf die Anbieter von Mediendiensten auswirkt bzw. auswirken. Darüber hinaus sollte die Beobachtung einen allgemeinen Überblick über die Maßnahmen geben, die von Mediendiensteanbietern ergriffen wurden, um die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen zu gewährleisten, einschließlich derjenigen, die in der Empfehlung (EU) 2022/1634 vorgeschlagen werden, und eine Analyse ihres Potenzials zur Verringerung der Risiken für das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste enthalten. Um bei der Beobachtung höchste Standards zu gewährleisten, sollte das Gremium gebührend in die Beobachtung einbezogen werden, da dort Einrichtungen mit spezialisierten Medienmarktkenntnissen zusammenkommen. Darüber hinaus sollten bei der Beobachtung, wenn relevant, die Feststellungen der Plattform des Europarates für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten und des Projekts „Media Freedom Rapid Response“ aufgrund ihrer Wirksamkeit bei der Ermittlung von Risiken oder Bedrohungen für Journalisten und Mediendiensteanbieter, die sich auch auf den Binnenmarkt für Mediendienste auswirken können, berücksichtigt werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024
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