ErwGr. 73

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Um einen unverfälschten Wettbewerb zwischen den Mediendiensteanbietern und Anbietern von Online-Plattformen zu gewährleisten und das Risiko geheimer Zuschüsse und ungebührlicher politischer Einmischung in die Medien zu vermeiden, müssen gemeinsame Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Objektivität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bei der Zuweisung öffentlicher Mittel oder anderer staatlicher Ressourcen für staatliche Werbung an Mediendiensteanbieter und Anbieter von Online-Plattformen oder beim Erwerb anderer Waren oder Dienstleistungen als staatlicher Werbung, beispielsweise audiovisueller Produktionen, Marktdaten und Beratungs- oder Schulungsdiensten, festgelegt werden. Nach Möglichkeit sollte eine solche Zuweisung darauf abzielen, die Medienvielfalt zu gewährleisten, insbesondere indem eine Vielzahl verschiedener Mediendiensteanbieter und Anbieter von Online-Plattformen davon profitiert, wobei die nationalen und lokalen Besonderheiten der einschlägigen Medienmärkte sowie die nationalen Governance-Modelle und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der nationalen, regionalen und lokalen Ebene in den Mitgliedstaaten einerseits und die Höhe der zugewiesenen staatlichen Mittel und die Zahl der potenziellen Anbieter einschlägiger Werbedienstleistungen oder anderer relevanter Waren oder Dienstleistungen als Werbung andererseits berücksichtigt werden müssen. Eine solche Zuweisung sollte nicht zu einem ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Vorteil für bestimmte Anbieter führen. Damit ein großes Maß an Transparenz gewährleistet werden kann, ist es wichtig, dass die Kriterien und Verfahren für die Zuweisung öffentlicher Mittel für staatliche Werbung und Liefer- oder Dienstleistungsverträge an Mediendiensteanbieter und Anbieter von Online-Plattformen der Öffentlichkeit vorab auf elektronischem und benutzerfreundlichem Wege zur Verfügung gestellt werden. Die gemeinsamen Anforderungen an staatliche Werbe- und Liefer- oder Dienstleistungsverträge sollten die direkte sowie die indirekte Vergabe öffentlicher Mittel, z. B. über spezialisierte Vermittler wie Werbeagenturen und Anbieter von Werbebörsen abdecken. Des Weiteren ist es notwendig, gemeinsame Anforderungen für die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger staatlicher Werbeausgaben und über die ausgegebenen Beträge festzulegen. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit staatlicher Werbung im Einklang mit den Vorschriften der Union und der Mitgliedstaaten über Geschäftsgeheimnisse in einem elektronischen Format öffentlich zugänglich machen, das leicht lesbar, zugänglich und herunterladbar ist. Zudem ist es erforderlich, dass die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige unabhängige Behörden oder Stellen in den Mitgliedstaaten die Zuweisung öffentlicher Mittel für staatliche Werbung an Mediendiensteanbieter und Anbieter von Online-Plattformen beobachten und darüber Bericht erstatten. Auf Ersuchen der nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen oder anderer zuständiger unabhängiger Behörden oder Stellen sollten Behörden und öffentliche Stellen diesen zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen und die Anwendung der Kriterien und Verfahren, die für die Zuweisung solcher staatlichen Mittel gelten, zu bewerten. Diese Verordnung sollte die Vorschriften der Union für die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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