REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)
Öffentliche Mittel, die für staatliche Werbung und Liefer- oder Dienstleistungsaufträge gewährt werden sind für viele Mediendiensteanbieter und Anbieter von Online-Plattformen eine wichtige Einnahmequelle und tragen zu ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit bei. Um Chancengleichheit im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollte Mediendiensteanbietern oder Anbietern einer Online-Plattform aus allen Mitgliedstaaten, die einige oder alle relevanten Mitglieder der Öffentlichkeit in angemessener Weise erreichen können, nichtdiskriminierender Zugang zu diesen Mitteln gewährt werden. Darüber hinaus könnten öffentliche Mittel, die für staatliche Werbung und Liefer- oder Dienstleistungsaufträge gewährt werden, Mediendiensteanbieter und Anbieter von Online-Plattformen zulasten der Dienstleistungsfreiheit und der Grundrechte anfällig für ungebührliche staatliche Einmischung oder Einzelinteressen machen. Eine undurchsichtige und voreingenommene Zuweisung solcher Mittel ist daher ein wirkungsvolles Instrument, um sich in die redaktionelle Freiheit der Mediendiensteanbieter einzumischen, Mediendiensteanbieter zu vereinnahmen oder solche Anbieter verdeckt zu bezuschussen, um einen unfairen politischen oder wirtschaftlichen Vorteil oder eine vorteilhafte Berichterstattung zu erlangen. Die Nutzung öffentlicher Mittel, die für staatliche Werbung und Liefer- oder Dienstleistungsaufträge gewährt werden, wird teilweise durch einen fragmentierten Rahmen medienspezifischer Maßnahmen und Unionsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt, die keinen ausreichenden Schutz vor Bevorzugung und Voreingenommenheit bei der Verbreitung bieten. Insbesondere gilt die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (20) nicht für öffentliche Dienstleistungsaufträge über den Erwerb, die Entwicklung, die Produktion oder die Koproduktion von Sendematerial, das für audiovisuelle Mediendienste oder Hörfunkmediendienste bestimmt ist. Medienspezifische Vorschriften für öffentliche Mittel, die für staatliche Werbung und Liefer- oder Dienstleistungsaufträge gewährt werden, soweit vorhanden, unterscheiden sich erheblich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Dies könnte zu einer Informationsasymmetrie für die Akteure auf dem Medienmarkt führen und sich negativ auf die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt für Mediendienste auswirken. Vor allem könnte dadurch der Wettbewerb verzerrt werden und es könnten Investitionen gehemmt und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt für Mediendienste beeinträchtigt werden.
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