Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1.„Neuansiedlung“ die nach einer Empfehlung durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNHCR“) erfolgende Aufnahme eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, der internationalen Schutz benötigt, aus einem Drittstaat, in den diese Person vertrieben wurde, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, a) der für eine Aufnahme gemäß Artikel 5 Absatz 1 in Frage kommt; b) der nicht von den Gründen für eine Ablehnung gemäß Artikel 6 erfasst ist; und c) dem im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht internationaler Schutz gewährt wird und der Zugang zu einer dauerhaften Lösung hat;
2.„internationaler Schutz“ den internationalen Schutz im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/1347;
3.„Aufnahme aus humanitären Gründen“ die Aufnahme nach — sofern von einem Mitgliedstaat gefordert — einer Empfehlung durch, die Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Asylagentur“), durch den UNHCR oder durch ein anderes relevantes internationales Gremium eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen aus einem Drittstaat, in den diese Person gewaltsam vertrieben wurde, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, wenn dieser Drittstaatsangehörige oder Staatenlose auf der Grundlage einer ersten Bewertung mindestens a) für eine Aufnahme gemäß Artikel 5 Absatz 2 in Frage kommt; b) nicht von den Gründen für eine Ablehnung gemäß Artikel 6 erfasst ist; und c) ihm internationaler Schutz gemäß Artikel 9 Absatz 17 der vorliegenden Verordnung oder ein humanitärer Status nach nationalem Recht gewährt wurde, der mit Rechten und Pflichten verbunden ist, die den in den Artikeln 20 bis 26 und 28 bis 35 der Verordnung (EU) 2024/1347 für Personen mit subsidiärem Schutzstatus festgelegten gleichwertig sind;
4.„Aufnahme aus Dringlichkeitsgründen“ die Aufnahme im Wege der Neuansiedlung oder der Aufnahme aus humanitären Gründen von Personen, die dringend rechtlichen oder physischen Schutz oder sofortige medizinische Hilfe benötigen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024
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