ErwGr. 13

REG_2024_1449 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan

Die Unterstützung der Union im Rahmen der Fazilität sollte die bilaterale und regionale Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) ergänzen, die weiterhin das wichtigste Instrument für die Vorbereitung der Begünstigten auf die Mitgliedschaft in der Union ist, wobei nach Möglichkeit bereits bestehende Mechanismen und Strukturen genutzt und Synergieeffekte maximiert werden sollten. Die Vorgehensweise sollte auf der bestehenden Methodik für die Erweiterung aufbauen, insbesondere auf der überarbeiteten Methodik von 2020, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses — Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ vorgestellt hat, sowie auf dem Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan, den die Kommission am 6. Oktober 2020 angenommen hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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