ErwGr. 22

REG_2024_1469 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Anlässlich des zweiten Jahrestags der groß angelegten rechtswidrigen, ungerechtfertigten und grundlosen Invasion Russlands in die Ukraine bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G7 in ihrer Erklärung vom 24. Februar 2024 die anhaltende Unterstützung ihrer Länder für das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung sowie ihr Bekenntnis zur dauerhaften Sicherheit der Ukraine und verpflichteten sich, ihre sicherheitspolitische Unterstützung der Ukraine aufzustocken und ihre Produktions- und Lieferkapazitäten auszubauen, um dem Land beizustehen. In dieser Erklärung begrüßten sie, dass die Union Rechtsakte in Bezug auf außerordentliche Einnahmen der Zentralverwahrer, die aus immobilisierten staatlichen Vermögenswerten Russlands stammen, erlässt, und sprachen sich für weitergehende Maßnahmen aus, um zu ermöglichen, dass von diesen Einnahmen entsprechend den geltenden vertraglichen Verpflichtungen und geltendem Recht Gebrauch gemacht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2024

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