ErwGr. 116

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Die Merkmale von Express-Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sind in den Mitgliedstaaten unterschiedlich. Um einen harmonisierten Ansatz sicherzustellen, ist es angebracht, gemeinsame Grundsätze für die Ermittlung solcher Vereinbarungen festzulegen. Express-Trusts sind Trusts, die auf Initiative des Settlors errichtet wurden. Trusts, die durch Gesetz errichtet wurden oder die nicht auf die ausdrückliche Absicht des Settlors zurückgehen, sie zu errichten, sollten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden. Express-Trusts werden in der Regel in Form eines Dokuments errichtet, wie etwa einer schriftlichen Urkunde oder eines schriftlichen Treuhandinstruments, und erfüllen in der Regel einen geschäftlichen oder persönlichen Bedarf. Rechtsvereinbarungen, die Express-Trusts ähneln, sind Vereinbarungen ohne Rechtspersönlichkeit, die in ihrer Struktur oder ihren Funktionen ähnlich sind. Ausschlaggebend ist nicht die Bezeichnung der Art der Rechtsvereinbarung, sondern die Erfüllung der grundlegenden Merkmale der Definition eines Express-Trusts, namentlich die Absicht des Settlors, die Vermögenswerte zu einem festgelegten Zweck, der in der Regel geschäftlicher oder persönlicher Art ist, wie etwa zum Vorteil der Begünstigten, der Verwaltung und Kontrolle einer bestimmten Person zu unterstellen. Um die einheitliche Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsvereinbarungen, die Express-Trusts ähneln, sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission eine Liste der Arten von Rechtsvereinbarungen, die Express-Trusts ähneln, übermitteln. Einer solchen Übermittlung sollte eine Bewertung beigefügt werden, in der begründet wird, warum bestimmte Rechtsvereinbarungen als Express-Trusts ähnlich eingestuft wurden sowie warum andere Rechtsvereinbarungen als Express-Trusts in ihrer Struktur oder Funktion unähnlich betrachtet wurden. Bei der Durchführung einer solchen Bewertung sollten die Mitgliedstaaten alle Rechtsvereinbarungen berücksichtigen, die ihrem Recht unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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