ErwGr. 142

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Für bestimmte Verpflichtete sollten die Mitgliedstaaten eine geeignete Selbstverwaltungseinrichtung benennen können, die statt der zentralen Meldestelle als Erste zu unterrichten ist. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bietet ein System, bei dem als Erste eine Selbstverwaltungseinrichtung zu unterrichten ist, eine wichtige Garantie dafür, dass der Schutz der Grundrechte bei den für Rechtsanwälte geltenden Meldepflichten gewahrt bleibt. Die Mitgliedstaaten sollten Mittel und Wege vorsehen, die die Wahrung des Berufsgeheimnisses, der Vertraulichkeit und der Privatsphäre ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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