ErwGr. 143

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Notare, Rechtsanwälte, andere selbstständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen, Abschlussprüfer, externen Buchprüfer und Steuerberater sollten nicht verpflichtet sein, Informationen an die zentrale Meldestelle oder eine Selbstverwaltungseinrichtung weiterzugeben, die sie in Bezug auf einen ihrer Mandanten erhalten oder in Bezug auf diesen erlangt haben, wenn sie für ihn die Rechtslage beurteilen oder ihn in einem Gerichtsverfahren oder im Zusammenhang damit verteidigen oder vertreten, wozu auch eine Beratung über das Betreiben oder Vermeiden solcher Verfahren zählt, wobei unerheblich ist, ob diese Informationen vor, während oder nach einem solchen Verfahren erhalten oder erlangt werden. Eine solche Ausnahme sollte jedoch nicht gelten, wenn der Angehörige eines rechtsberatenden Berufs, Abschlussprüfer, externe Buchprüfer oder Steuerberater an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligt ist, die Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erteilt wird oder der Angehörige eines rechtsberatenden Berufs, Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater weiß, dass der Mandant die Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Anspruch nimmt. Ob Wissen und Zweck vorliegen, kann aus objektiven, faktischen Umständen abgeleitet werden. Rechtsberatung, die im Zusammenhang mit einem laufenden Gerichtsverfahren in Anspruch genommen wird, sollte nicht als Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche der Terrorismusfinanzierung betrachtet werden. Im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, zusätzliche Situationen zu ermitteln, in denen angesichts des hohen Risikos der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten oder der Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit bestimmten Arten von Transaktionen die Ausnahme von der Meldeanforderung nicht gilt. Bei der Ermittlung solcher zusätzlichen Situationen müssen die Mitgliedstaaten die Einhaltung insbesondere der Artikel 7 und 47 der Charta sicherstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 143 REG_2024_1624 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 143 REG_2024_1624 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.