Art. 11 – Planung

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

(1)Nationale, regionale und lokale Behörden, die für die Ausarbeitung von Plänen, einschließlich Plänen zur Zonenabgrenzung, Raumordnung und Flächennutzung, zuständig sind, ziehen in Erwägung, gegebenenfalls Bestimmungen für die Entwicklung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien, und gegebenenfalls von Beschleunigungstälern für die Netto-Null-Industrie sowie der notwendigen Infrastruktur in diese Pläne aufzunehmen. Wird die Aufnahme solcher Bestimmungen in Erwägung gezogen, so haben künstliche und bebaute Flächen, Industrieareale und Industriebrachen Vorrang. Um die Entwicklung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien zu erleichtern, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle relevanten Raumplanungsdaten gemäß Artikel 7 online verfügbar sind.
(2)Wenn Pläne Bestimmungen für die Entwicklung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien und ihrer erforderlichen Infrastruktur, enthalten und einer Prüfung gemäß der Richtlinie 2001/42/EG und gemäß Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG unterliegen, so sind diese Prüfungen miteinander zu kombinieren. Bei der kombinierten Prüfung werden auch die Auswirkungen auf potenziell betroffene Wasserkörper im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG, falls vorhanden, untersucht. Sind die betreffenden Mitgliedstaaten verpflichtet, die Auswirkungen bestehender und künftiger Tätigkeiten auf die Meeresumwelt, einschließlich Wechselwirkungen zwischen Land und Meer, gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (53) zu prüfen, so werden diese Auswirkungen ebenfalls in der kombinierten Prüfung erfasst. Von der Tatsache, dass Prüfungen gemäß diesem Absatz miteinander kombiniert werden, bleiben ihr Inhalt und ihre Qualität unberührt. Die kombinierten Prüfungen werden so durchgeführt, dass dies nicht zu einer Verlängerung der in dieser Verordnung genannten Fristen führt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 11 REG_2024_1735 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 11 REG_2024_1735 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.